Naturheilpraxis an der Goldgrube
Edda Hoefing Heilpraktikerin



Die Vergütung erfolgt nach Aufwand und wird mit Ihnen besprochen:

Vor jeder Behandlung werde ich Sie ausführlich über die entstehenden Kosten und die Möglichkeiten zur Kostenübernahme durch die verschiedenen Krankenkassen informieren.

Dieses Vorgespräch ist für Sie kostenfrei.


Die Honoraransprüche der Heilpraktiker wie auch vom Heilpraktiker verordnete Arzneimittel und Heil- und Hilfsmittel werden in der Regel von privaten Krankenversicherern erstattet, soweit die individuellen Tarifbedingungen nichts anderes bestimmen.
Viele private Krankenversicherer bieten jedoch Billigtarife mit zum Teil beträchtlichen Leistungseinschränkungen an, die auch die Erstattung von Heilpraktikerleistungen betreffen können.
Auch durch die unterschiedliche Beurteilung der Wissenschaftlichkeit (Wissenschaftlichkeitsklausel) einzelner Therapiemaßnahmen kann es zu unterschiedlichen Leistungserstattungen der Versicherer kommen.
Sprechen Sie hierüber mit Ihrem Heilpraktiker und erfragen Sie im Zweifelsfall die Erstattungsfähigkeit der Leistungen bei Ihrer Krankenversicherung.


Die Reichsversicherungsordnung sieht keine Erstattung von Heilpraktikerleistungen vor, daher ist von allen gesetzlichen Krankenkassen nur in ganz besonderen Ausnahmefällen, z.B. bei besonders ungewöhnlichen Heilerfolgen eine Erstattung zu erwarten.



Im Zuge immer stärkerer Leistungseinschränkungen aller gesetzlichen Krankenkassen kann eine private Zusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein.
Diese Versicherungen gibt es mit verschiedenen Leistungsangeboten schon zu günstigen Bedingungen, sie sehen in der Regel die Erstattung von Heilpraktikerleistungen vor.